Hausordnung

  • Die Schulleiterin hat das Hausrecht.
  • Lernende betreten das Schulgelände frühestens 20 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn (außer Buskinder).
  • Das Schulhaus ist in angemessener Kleidung zu betreten. Die Körpermitte ist bedeckt zu halten. Das Tragen von Jogginghosen ist nicht erwünscht.
  • Jeder erscheint pünktlich mit vollständigem Material zum Vorklingeln im Fachraum.
  • Höflichkeit und anständiges Benehmen sind Pflicht. Erwachsene werden gegrüßt.
  • Zu unterbleiben haben jegliche extremistische, rassistische, antisemitische, ausländerfeindliche, menschenverachtende, religionsfeindliche, gewaltverherrlichende, verfassungswidrige sowie sexistische Äußerungen in Wort, Schrift, Bild, Zeichen oder Gesten. (Zuwiderhandlungen haben den Verweis aus dem Gebäude zur Folge und werden gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.)
  • Weisungen der Lehrenden, technischen Kräfte und der Schüleraufsicht sind zu befolgen.
  • Kommunales und privates Eigentum werden pfleglich behandelt und geschützt.
  • Werden mutwillig Unterrichtsgegenstände oder Inventar durch Lernende beschmutzt, beschädigt oder zerstört, können diese zur Beseitigung der Schäden herangezogen werden. Dies schließt Reinigungsarbeiten ein. Des Weiteren können Lernende als Wiedergutmachung zu Aufgaben/Verschönerungsaufgaben innerhalb des Schulgeländes herangezogen werden. Die Verhältnismäßigkeit ist zu wahren. Die Sorgeberechtigten sind zu informieren.
  • Bei mutwilliger Beschädigung bzw. Zerstörung von Schuleigentum haften die Sorgeberechtigten.
  • Die Kopfbedeckungen sind im Gebäude abzunehmen und die Garderobe ist ohne Wertsachen in den Schließfächern abzulegen. Bei Regenwetter werden die nassen Sachen in der ersten Stunde im Zimmer getrocknet und danach eingeschlossen.
  • Das Tragen von Kopftüchern aus religiösen Gründen wird toleriert.
  • Das Verhalten in den Fachräumen regelt sich nach der dort gültigen Fachraumordnung und den Aufgaben der  Ordnungsschüler, die für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen Sorge tragen. In den Pausen dürfen die Fenster nur gekippt werden.
  • Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages ist verboten.
  • Während der Freistunden können Lernende mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern das Schulgelände verlassen.
  • Das Nachschreiben von Leistungsfeststellungen erfolgt zentral wöchentlich an einem festgelegten Termin. Lernende können verpflichtet werden, säumige Hausaufgaben oder Arbeitsaufgaben zeitnah nach Beendigung des Unterrichts nachzuholen. Eine zusätzliche Information an die Eltern muss nicht erfolgen, wenn Busfahrzeiten oder außerschulische Termine unberührt bleiben.
  • In der Frühstückspause um 9:05 Uhr und in der Mittagspause um 12:00 Uhr begeben sich alle Lernenden vor dem Zimmerwechsel auf den Schulhof. Beim Abklingeln bleiben die Lernenden im Schulhaus.
  • Die Schulspeisung erfolgt nach festgelegtem Plan. Auch hier ist diszipliniertes Verhalten und eine kulturvolle Essenseinnahme Pflicht.
  • Das Essen im Unterricht ist nicht erlaubt.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen ist genehmigungspflichtig. Es besteht seitens des Schulträgers kein Versicherungsschutz.
  • Die Benutzung des Fahrrades/Mopeds zum Sportplatz und zurück wird für Lernende ab Klasse 7 gestattet. Die Lernenden legen in eigener Verantwortung den Weg zwischen Schule und Sportplatz zurück. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten. Eine Aufsicht durch die Schule kann nicht gewährt werden.
  • Der Besitz und der Konsum sowie das Mitführen oder Zeigen von Energydrinks, Alkohol, Drogen, Zigaretten sowie Zubehör oder Behältnissen sind den Lernenden verboten und werden geahndet. Dieses Verbot umfasst auch Verdampfer, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht.
  • Während des Aufenthaltes in der Schule und der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen besteht striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen oder zu konsumieren. Dies gilt auch für Personen, die sich im Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 Sächsisches Schulgesetz) teilnehmen.
  • In der Schule sowie im Schulgelände besteht Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung wird das Ordnungsamt informiert.
  • Handys und Audiogeräte sind mit Betreten des Schulhauses bis zum Verlassen in ausgeschaltetem Zustand in den Taschen zu verstauen. Bei Zuwiderhandlung sind Lehrende berechtigt, diese einzuziehen. Bei wiederholter Nichteinhaltung wird das Handy nur den Sorgeberechtigten ausgehändigt. Ausnahme: ausdrückliche Anweisung der Lehrenden.
  • Für Wertsachen (Handys, Schmuck, …) wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.
  • Im Brand- oder Katastrophenfall erfolgt die Räumung des Objektes zügig und diszipliniert nach dem an der Schule gültigen Evakuierungsplan.
  • Nach Schulschluss bzw. GTA-Ende verlassen alle Lernende unverzüglich das Schulgelände.