Herzlich willkommen in unserer Schule
Liebe Lernende, liebe Eltern, liebe Interessierte,
herzlich willkommen auf der Homepage unserer Schule. Hier findet man viel Wissenswertes über unsere Schule und das vielfältige Lernen und Leben im schulischen Konsens.
Schulanmeldung für die Klassenstufe 5 im Schuljahr 2026/27
Die Triebischtal-Oberschule bittet die Eltern die Anmeldeunterlagen im Zeitraum vom 09.02.2026 bis zum 26.02.2026 postalisch oder per Einwurf in den Briefkasten einzureichen. In besonderen Fällen kann ein individueller Termin telefonisch mit dem Schulsekretariat vereinbart werden.
Zu den angegebenen Öffnungszeiten können die Unterlagen auch gern persönlich im Sekretariat (Raum 1.07) eingereicht werden.
In der Woche ab 16.02.2026 bis 20.02.2026:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 14:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr
In der Woche ab 23.02.2026 bis 27.02.2026:
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 10:00 Uhr
Bitte vermerken Sie auf den Anmeldeunterlagen, ob Ihr Kind die Bläserklasse besuchen möchte oder in einer künstlerisch-musikalische Klasse bzw. einer Klasse mit erweitertem sportlichem Angebot lernen möchte. Entsprechend der Nachfrage werden die Klassen gebildet.
Benötigte Dokumente:
- Original der Bildungsempfehlung der Grundschule,
- ausgefülltes Anmeldeformular (Ausgabe erfolgt in der Grundschule, kann aber auch noch bei Bedarf in der Schule ausgefüllt werden), Zweit- und Drittwunsch unbedingt angeben,
- Kopie des letzten Jahrgangszeugnisses (Original bitte vorlegen),
- Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses (Original bitte vorlegen),
- Kopie der Geburtsurkunde (Original bitte vorlegen).
- Nachweis der Masernschutzimpfung (Vorlage oder Kopie Impfausweis)
- Nachweis bei alleinigem Sorgerecht, z. B. Negativbescheinigung
- ggf. Nachweis über anerkannte Inklusion, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie, Förderstatus
Ein kleiner Einblick in unsere Schule
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, insoweit Informationen über den Namen Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.












